Vorsorge regeln. Angehörige entlasten.
Fünf Fragen, und Sie wissen, welche Dokumente Sie brauchen und welche zum Notar müssen. Nach einem Todesfall rechnet ErbKlar Ihre Fristen – ohne Konto.
✓ 6 Wochen zum Ausschlagen – danach haften Sie mit dem Privatvermögen✓ Fristen, Ampel und beide Rechner kosten nichts✓ Erzeugte Dokumente speichern wir nicht
Zwei Lebenslagen, ein Dienst
Die meisten Menschen wissen, dass sie sich kümmern sollten – sie wissen nur nicht, wo sie anfangen. Genau da setzt ErbKlar an.
Vorsorge zu Lebzeiten
Wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können? Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Fremden – mit Kosten und Wartezeit. Mit Vollmacht und Patientenverfügung bestimmen Sie selbst.
Was muss zum Notar?
Testament oder Vollmacht mit Notarpflicht (z. B. bei Immobilien im Spiel)? ErbKlar sagt Ihnen vor dem ersten Termin, welches Dokument welche Form braucht, und bereitet den Text so auf, dass Sie ihn mitnehmen können. Beurkundet wird beim Notar Ihrer Wahl.
Erbschein & Nachlassgericht
Antragstellung, eidesstattliche Versicherung, Termin beim Nachlassgericht – ErbKlar erstellt den Antrag aus Sterbeurkunde, Testament und Familienstand.
Meldungen nach dem Todesfall
Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Rentenversicherung: ErbKlar sagt Ihnen, wer zu benachrichtigen ist, und legt zu jedem Empfänger einen Schreiben-Entwurf bereit. Abgeschickt werden sie von Ihnen.
In drei Schritten zum Vorsorge-Paket
Fünf Fragen, und Sie wissen, welche Dokumente Sie wirklich brauchen – und welche davon zum Notar gehören.
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Fünf Fragen beantworten
Familienstand, Kinder, Immobilie, Unternehmensbeteiligung: Fünf Fragen ergeben Ihre persönliche Dokumentenliste.
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Dokumente einordnen
Jedes Dokument mit der empfohlenen Form: schriftlich oder handschriftlich, notariell empfohlen oder notariell. Häkchen bleiben, der Fortschritt steht in Prozent.
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Fristen und Briefe
Fristenplan mit Ampel, Gelb ab 14 Resttagen. Zehn Brief-Entwürfe liegen für den Erbfall bereit – von der Sterbeurkunde bis zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Ihr Vorsorge-Paket in fünf Fragen
Beispielwerte. In der App beantworten Sie die Fragen für sich – kostenlos und ohne Konto.
Ihre Situation
Anonym & ohne Registrierung:
So wird dieses Ergebnis berechnet
- Ausschlagung: sechs Wochen ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund (§ 1944 Abs. 1 und 2 BGB)
- Persönliche Freibeträge der Erbschaftsteuer nach § 16 ErbStG, Steuerklasse nach § 15 ErbStG
- Erbschein und Nachlassverzeichnis: § 352 FamFG
Die Angaben sind Rechtsstand und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist immer der Einzelfall; die Fundstellen stehen daneben, damit Sie sie nachlesen können.
Erbfall eingetreten?
Nach einem Todesfall laufen sofort gesetzliche Fristen – die wichtigste nur sechs Wochen. ErbKlar rechnet Ihre Termine aus Sterbe- und Kenntnisdatum und führt Sie Schritt für Schritt durch die ersten Wochen.
6 Wochen – Ausschlagung prüfen
Die Frist nach § 1944 BGB läuft ab Kenntnis vom Erbfall. Wer sie versäumt, gilt als Erbe – und haftet bei einem überschuldeten Nachlass auch mit dem Privatvermögen. Bei Auslandsbezug gilt 6 Monate.
3 Monate – Erbschaftsteuer anzeigen
Der Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt binnen 3 Monaten nach Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG) – gesetzliche Ausnahmen beachten, im Zweifel anzeigen.
2 Jahre – Grundbuch berichtigen
Gehört Grundbesitz zum Nachlass, muss das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Bei Antrag binnen 2 Jahren ab dem Sterbetag ist die Berichtigung gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG).
Der Erbfall-Assistent in der App: Fristenplan, Schritte-Checkliste, Briefvorlagen. Aktuell kostenlos, ohne Konto zum Ausprobieren.
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Sie haben 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall, um auszuschlagen (§ 1944 BGB); bei Auslandsbezug sind es 6 Monate. Wer die Frist versäumt, gilt als Erbe und haftet bei einem überschuldeten Nachlass auch mit dem Privatvermögen. ErbKlar rechnet den Stichtag aus Sterbe- und Kenntnisdatum und stellt die Ampel 14 Tage vorher auf Gelb.
Wann muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt anzeigen?
Der Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt binnen 3 Monaten nach Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG); gesetzliche Ausnahmen bestehen, im Zweifel zeigen Sie an. ErbKlar rechnet die Frist aus Ihrem Kenntnisdatum, führt sie in der Fristen-Ampel mit und legt einen Brief-Entwurf für die Erbschaftsteuer-Anzeige bereit.
Wie lange ist die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall gebührenfrei?
Wird die Berichtigung binnen 2 Jahren ab dem Sterbetag beantragt, ist sie gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Gehört Grundbesitz zum Nachlass, muss das Grundbuch ohnehin auf die Erben umgeschrieben werden; nur innerhalb dieser Frist entfällt die Gebühr. ErbKlar führt die Zwei-Jahres-Frist zusammen mit den Sechs-Wochen- und Drei-Monats-Terminen in einem Fristenplan.
Brauche ich eine notarielle Vorsorgevollmacht, wenn ich eine Immobilie besitze?
Sobald eine Immobilie im Eigentum ist, weist ErbKlar die Vorsorge- und Generalvollmacht als notariell aus: Banken und Grundbuchamt verlangen regelmäßig notariell beglaubigte Vollmachten. Ohne Immobilie genügt die schriftliche Form, notariell ist sie sicherer. Eine Vollmacht verhindert das gerichtliche Betreuungsverfahren im Ernstfall. Entschieden wird das über fünf Fragen zu Ihrer Situation.
Welches Testament brauchen unverheiratete Paare?
Ohne Testament erbt der Partner nichts: Die gesetzliche Erbfolge geht an die Familie, den Freibetrag der Erbschaftsteuer sollten Sie prüfen. ErbKlar empfiehlt unverheirateten Paaren deshalb dringend ein Testament, Ehepaaren mit Kindern das Berliner Testament und Alleinstehenden das Einzeltestament. Welche Variante Ihre ist, entscheidet die erste von fünf Fragen: der Familienstand.
Was sich für Sie ändert
Heute
- Dokumente verstreut in Ordner, Schublade und Kopf
- Fristen nach dem Todesfall stehen nirgends notiert
- Unklar, was zum Notar muss und was nicht
- Jeder Brief an Bank und Versicherung neu getippt
Mit ErbKlar
- Fünf Fragen ergeben Ihre persönliche Dokumentenliste
- Jedes Dokument mit der empfohlenen Form
- Fristenplan mit Ampel, Gelb ab 14 Resttagen
- Zehn Brief-Entwürfe, Häkchen bleiben, Fortschritt in Prozent
Aktuell kostenlos
Alles enthalten
Nutzen Sie derzeit sämtliche Funktionen kostenlos. Sie brauchen keine Kreditkarte und gehen kein Abonnement ein.
- Sämtliche Funktionen, auch Export und Erinnerungen
- Keine Kreditkarte, keine Zahlungsdaten
- Kein Abonnement, keine Testphase, die sich verlängert
- Ein kostenloses Konto brauchen Sie nur zum Speichern und für Erinnerungen
Direkt ausprobieren. Ein kostenloses Konto benötigen Sie nur zum Speichern und für Erinnerungen.
Notargebühren stehen im GNotKG und sind bei jedem Notar gleich. Sie zahlen sie direkt an Ihr Notariat – ErbKlar rechnet Ihnen vorher aus, wie hoch sie ausfallen.
Häufige Fragen
Was muss ich in den ersten 6 Wochen nach dem Erbfall tun?
Drei Fristen laufen sofort: Prüfen Sie binnen 6 Wochen ab Kenntnis, ob Sie das Erbe ausschlagen müssen (§ 1944 BGB – bei einem überschuldeten Nachlass droht sonst die Haftung mit Ihrem Privatvermögen), zeigen Sie den Erwerb binnen 3 Monaten dem Finanzamt an (§ 30 ErbStG) und merken Sie die 2-Jahres-Frist für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung vor (Nr. 14110 KV GNotKG). Der Erbfall-Assistent in der ErbKlar-App rechnet alle Termine aus Ihren Daten und führt Sie mit Checkliste und Briefvorlagen durch die ersten Wochen.
Reicht eine handschriftliche Vollmacht nicht?
Für vieles ja – aber sobald Immobiliengeschäfte oder Grundbuch-Angelegenheiten im Spiel sind, verlangen Banken und Grundbuchamt notariell beglaubigte Vollmachten. Genau dann, im Ernstfall, ist eine zu einfache Vollmacht wertlos. ErbKlar sagt Ihnen vorher, was Sie brauchen.
Kann ich Testament oder Vorsorgevollmacht online beurkunden lassen?
Nein. Die Beurkundung per Videokommunikation ist nur zulässig, soweit ein Gesetz sie erlaubt (§ 16a Abs. 1 BeurkG); die Bundesnotarkammer nennt dafür heute die Gründung von GmbH und UG sowie die Anmeldungen zu den Registern. Testament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht gehören nicht dazu – beim Erbvertrag verlangt das Gesetz sogar ausdrücklich die gleichzeitige Anwesenheit beider Teile (§ 2276 Abs. 1 BGB). ErbKlar bereitet die Dokumente vor; beurkundet wird im Notariat.
Ersetzt ErbKlar den Anwalt oder Notar?
Nein. ErbKlar rechnet Fristen und Quoten nach dem Gesetz und bereitet Dokumente aus Ihren Angaben vor – mit festen Regeln, nicht mit einem Sprachmodell. Beurkundet wird im Notariat, und bei streitigen Erbfragen brauchen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Erbrecht. Wir vermitteln niemanden und rechnen nichts über Dritte ab.
Was passiert mit meinen Dokumenten?
Die erzeugten Dokumente speichern wir gar nicht: Sie entstehen bei jedem Aufruf neu aus Ihren Eingaben und werden Ihnen ausgegeben – eine Patientenverfügung enthält Gesundheitsdaten, und was nicht gespeichert wird, kann auch nicht abhandenkommen. Gespeichert werden Ihre Antworten auf die fünf Fragen, Ihre Erbfälle samt Checkliste und die Posten Ihrer Nachlass-Aufstellung, auf Servern in Deutschland. Diesen Bestand können Sie jederzeit über die Konto-Seite vollständig als Datei herunterladen und löschen lassen. Damit Ihre Vorsorge im Ernstfall gefunden wird, können Sie sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen; das machen Sie oder Ihr Notariat direkt dort, nicht über ErbKlar.
Reicht ein handschriftliches Testament wirklich aus?
Für viele Fälle ja – wenn Sie es komplett eigenhändig schreiben und unterschreiben, ist es rechtsgültig. Kritisch wird es bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder unverheirateten Partnern: Dann entscheiden Form und Inhalt über Tausende Euro. ErbKlar sagt Ihnen, wann handschriftlich reicht und wann nicht.
Was kostet die notarielle Beurkundung?
Sie stehen im GNotKG und hängen allein am Geschäftswert – jeder Notar in Deutschland verlangt dafür dasselbe. Ein Einzeltestament löst eine 1,0-Gebühr aus (KV 21200), ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag eine 2,0-Gebühr (KV 21100). Bei 300.000 € Geschäftswert sind das 635 € beziehungsweise 1.270 €; darauf berechnet das Notariat noch die Umsatzsteuer (KV 32014 GNotKG). Bezahlt wird direkt beim Notariat; über ErbKlar läuft kein Geld. Den Betrag für Ihren Fall rechnet der Kostenrechner aus.
Wie findet meine Familie die Dokumente, wenn etwas passiert?
Sagen Sie zuerst der bevollmächtigten Person, wo das Original liegt, und geben Sie ihr eine Kopie. Zusätzlich können Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden; das Betreuungsgericht fragt dort an, bevor es einen Betreuer bestellt. Für Testamente gibt es das Zentrale Testamentsregister – dort stehen aber nur Urkunden, die öffentlich beurkundet oder in amtliche Verwahrung genommen wurden (§ 78d Abs. 3 BNotO). Ein handschriftliches Testament in der eigenen Schublade steht dort nicht; wer es registriert wissen will, gibt es beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung. Beide Eintragungen sind kostenpflichtig und nehmen Sie oder Ihr Notariat vor – ErbKlar weist im erzeugten Dokument darauf hin.
Kann ich später etwas ändern – etwa nach Heirat oder Geburt?
Jederzeit. Vorsorge ist kein einmaliger Akt, sondern sollte bei jeder großen Lebensänderung geprüft werden. Ihre Antworten bleiben gespeichert – Sie passen an, die Empfehlung aktualisiert sich.
Rechner, die ohne Anmeldung antworten
Mehrere davon rechnen sofort im Browser gegen unsere Schnittstelle, ohne Konto und ohne dass etwas gespeichert wird. Die übrigen Seiten erklären einen Vorgang und führen in die App.
- Pflichtteil berechnen – Quote, Betrag, Freibetrag, dazu die Ergänzung für Schenkungen.
- Erbschaftsteuer berechnen – Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz nach dem ErbStG.
- Wer erbt ohne Testament? – Ordnungen, Stämme und das Ehegattenerbrecht, als Quote und als Betrag.
- Testament selbst schreiben – die Form nach § 2247 BGB und die Vorlage zum Abschreiben.
- Erbe ausschlagen: sechs Wochen, und dann haften Sie – mit Fristenrechner, dazu die Form nach § 1945 BGB.
- Erbschein beantragen – die Angaben nach § 352 FamFG und die Unterlagen dazu.
Weitere 9 Seiten anzeigen
- Was der Notar kostet – und warum die Zahl feststeht – die Gebühr nach dem GNotKG, vorab.
- Patientenverfügung erstellen – Situation für Situation statt Textbaustein.
- Vorsorgevollmacht erstellen – Bereiche einzeln wählbar, schriftlich wirksam.
- Berliner Testament: der Klassiker und seine zwei Fallen – Vorteile, Pflichtteilsfalle, Bindungswirkung.
- Nachlassverzeichnis erstellen – Aktiva, Passiva, Saldo, Druckansicht.
- Erbengemeinschaft auflösen
- Erbe überschuldet: was jetzt noch geht
- Wer zahlt die Beerdigung?
- Was darf ein Testamentsvollstrecker?
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