Testament selbst schreiben
Ein Testament kostet nichts, wenn Sie es selbst schreiben – aber nur, wenn Sie es wirklich schreiben. § 2247 Abs. 1 BGB verlangt eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Ein getipptes oder ausgedrucktes Testament ist unwirksam, auch mit Unterschrift. ErbKlar gibt Ihnen deshalb keine fertige Datei, sondern eine Schreibvorlage zum Abschreiben.
Alle Funktionen inklusive. Keine Kreditkarte.
Schreibvorlage in der App erzeugenForm nach § 2247 BGB · Vorlage zum Abschreiben, kein fertiges Dokument · Wird nicht gespeichert
So geht es
- Variante wählenEinzeltestament, Testament für unverheiratete Partner oder Berliner Testament für Ehegatten. Die Varianten decken genau das ab, was die fünf Fragen der App je nach Familienstand empfehlen.
- Vorlage erzeugenErbKlar setzt den Text zusammen und markiert genau, was abgeschrieben wird. Alles davor und danach sind Hinweise, die nicht ins Testament gehören.
- Mit der Hand abschreibenAuf eigenem Papier, mit eigenem Stift, vollständig. Dazu Ort und Datum sowie die Unterschrift mit Vor- und Familiennamen.
- Sicher aufbewahrenSagen Sie einer Vertrauensperson, wo es liegt. Wer sichergehen will, gibt es beim Nachlassgericht in amtliche Verwahrung – dann wird es im Erbfall von selbst eröffnet.
Die Form ist keine Verzierung, sie ist die Wirksamkeit
§ 2247 Abs. 1 BGB lässt das eigenhändige Testament durch eine „eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung“ errichten. Beides gehört zusammen: Wer den Text am Rechner tippt, ausdruckt und unterschreibt, hat kein Testament, sondern ein Blatt Papier. Dieselbe Strenge trifft ein Testament, das jemand anders für Sie geschrieben hat – auch wenn Sie es unterschreiben.
Ort und Zeit der Errichtung SOLL der Erblasser angeben (§ 2247 Abs. 2 BGB), und die Unterschrift SOLL den Vor- und den Familiennamen enthalten (Abs. 3). Das Gesetz sagt hier ausdrücklich „soll“, nicht „muss“: Ein Testament ohne Datum ist nicht automatisch unwirksam. Trotzdem gehört beides hinein, denn wenn später zwei Testamente auftauchen, entscheidet das Datum, welches gilt.
Wer minderjährig ist oder Geschriebenes nicht zu lesen vermag, kann kein eigenhändiges Testament errichten (§ 2247 Abs. 4 BGB). Dort führt der Weg zwingend zum Notar. Auch bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Patchwork-Konstellationen ist die Beurkundung selten Luxus: Sie ersetzt später in der Regel den Erbschein und schliesst Formfehler aus.
Ehegatten dürfen zu zweit, andere nicht
Das gemeinschaftliche Testament ist Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Für die Form genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament eigenhändig errichtet und der andere die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet (§ 2267 BGB). Einer schreibt also, beide unterschreiben – das ist der praktische Kern des Berliner Testaments.
Unverheiratete Paare können das nicht. Jede und jeder schreibt ein eigenes Testament, und beide sollten inhaltlich zueinander passen. Die Rechnung, die dabei niemand übersehen sollte: Der Partner ohne Trauschein hat kein gesetzliches Erbrecht, keinen Pflichtteil und im Erbschaftsteuerrecht nur 20.000 € Freibetrag bei 30 % Steuersatz.
Was ErbKlar dabei tut und was nicht
ErbKlar erzeugt den Text und markiert ihn zwischen zwei Linien: Was dazwischen steht, schreiben Sie ab; was davor und danach steht, sind Hinweise. Die Vorlage arbeitet mit Platzhaltern in eckigen Klammern, die Sie beim Abschreiben durch Ihre eigenen Angaben ersetzen. Gespeichert wird nichts davon.
Was ErbKlar nicht tut: Es prüft Ihr Testament nicht, es gestaltet keine Erbfolge und es beurteilt nicht, ob Ihre Formulierung das trifft, was Sie wollen. Eine Enterbung, eine Teilungsanordnung, ein Vermächtnis oder eine Nacherbfolge sind Gestaltungsfragen, und bei ihnen ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht das Geld wert.
Häufige Fragen
Darf ich mein Testament am Computer schreiben und ausdrucken?
Nein. § 2247 Abs. 1 BGB verlangt eine eigenhändig geschriebene Erklärung. Ein ausgedrucktes Testament ist formunwirksam, auch wenn Sie es eigenhändig unterschreiben. Deshalb gibt ErbKlar eine Schreibvorlage aus und kein fertiges Dokument.
Muss ein Testament beim Notar sein?
Nein, das eigenhändige Testament ist ohne Notar wirksam. Zwingend zum Notar müssen Sie nur, wenn Sie minderjährig sind oder Geschriebenes nicht lesen können (§ 2247 Abs. 4 BGB) oder wenn Sie einen Erbvertrag schliessen wollen (§ 2276 Abs. 1 BGB). Sinnvoll ist die Beurkundung bei Immobilien, Unternehmen und komplizierten Familienverhältnissen.
Wo bewahre ich es auf?
Wo es im Erbfall gefunden wird. Sicher ist die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht: Sie kostet eine Festgebühr, das Testament wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt und im Erbfall von selbst eröffnet. Zu Hause im Ordner ist es billiger und riskanter.
Kann ich es später ändern?
Ein Einzeltestament jederzeit – schreiben Sie ein neues, es geht dem älteren vor. Beim gemeinschaftlichen Testament ist das anders: Wechselbezügliche Verfügungen binden den überlebenden Ehegatten nach dem ersten Todesfall. Genau diese Bindungswirkung ist die zweite Falle des Berliner Testaments.
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Schreibvorlage in der App erzeugenForm nach § 2247 BGB · Vorlage zum Abschreiben, kein fertiges Dokument · Wird nicht gespeichert
ErbKlar liefert eine Schreibvorlage zum Abschreiben, kein fertiges Testament und keine Gestaltungsberatung. Ob Ihre Formulierung das trifft, was Sie wollen, prüft ErbKlar nicht – bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork-Familien gehört das in fachkundige Hände.