Vorsorgevollmacht erstellen
Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer (§ 1814 BGB) – auch wenn Ehepartner oder Kinder da sind. Seit 2023 gibt es zwar ein Notvertretungsrecht für Ehegatten (§ 1358 BGB), aber es gilt nur in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und nur sechs Monate ab dem Tag, den der Arzt bestätigt hat (§ 1358 Abs. 3 Nr. 4 BGB). Für alles andere braucht es eine Vollmacht, und die schreiben Sie selbst.
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Vorsorgevollmacht erstellenBereiche einzeln wählbar · Schriftlich wirksam, ohne Notar · Wird nicht gespeichert
So geht es
- Bevollmächtigten benennenEine Person Ihres Vertrauens mit vollem Namen, Geburtsdatum und Anschrift – die Vollmacht muss ihn zweifelsfrei bezeichnen.
- Bereiche festlegenGesundheit, Aufenthalt und Wohnung, Behörden, Vermögen und Bankgeschäfte, Post und Fernmeldeverkehr. Jeder Bereich einzeln, nicht pauschal.
- Ausdrucken und unterschreibenDie Vollmacht wird mit Ihrer Unterschrift wirksam. Fürs Grundbuch muss ein Notar Ihre Unterschrift beglaubigen (§ 29 Abs. 1 GBO) – das ist keine Beurkundung und deutlich günstiger. Auch Banken verlangen für Kreditgeschäfte oft eine eigene Form.
Wann die einfache Form nicht genügt
Für Geschäfte, die im Grundbuch eingetragen werden müssen, verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GBO). Wer eine Immobilie besitzt, sollte die Vorsorgevollmacht deshalb beglaubigen oder beurkunden lassen – sonst kann der Bevollmächtigte im Ernstfall genau das nicht tun, wofür die Vollmacht gedacht war. Auch manche Banken verlangen für Kreditgeschäfte die notarielle Form.
Für drei gesundheitskritische Entscheidungen genügt es nicht, dass die Vollmacht schriftlich ist: Sie muss diese Maßnahmen ausdrücklich benennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Das sind die Einwilligung in gefährliche ärztliche Maßnahmen (§ 1829 BGB), die freiheitsentziehende Unterbringung (§ 1831 BGB) und die ärztliche Zwangsmaßnahme (§ 1832 BGB). Eine Vollmacht, die nur allgemein „Gesundheit“ sagt, trägt dort nicht.
Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet 0,2 einer Gebühr, mindestens 20 und höchstens 70 Euro (KV 25100 GNotKG) – bei grösseren Vermögen ist sie damit deutlich günstiger als eine Beurkundung und für den Grundbuch-Fall meist ausreichend.
Gefunden werden im Ernstfall
Eine Vollmacht, die niemand findet, wirkt nicht. Sagen Sie dem Bevollmächtigten, wo das Original liegt, und geben Sie ihm eine Kopie. Zusätzlich kann die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden; das Betreuungsgericht fragt dort an, bevor es einen Betreuer bestellt.
Die Registrierung nehmen Sie selbst oder Ihr Notariat bei der Bundesnotarkammer vor – sie ist kostenpflichtig und läuft nicht über ErbKlar. Wir weisen im erzeugten Dokument darauf hin, damit der Schritt nicht vergessen wird.
Vollmacht und Betreuungsverfügung sind nicht dasselbe
Die Vorsorgevollmacht vermeidet das Betreuungsverfahren: Der Bevollmächtigte handelt sofort, ohne Gericht. Die Betreuungsverfügung setzt umgekehrt voraus, dass ein Verfahren stattfindet – sie sagt dem Gericht nur, wen es bestellen soll und wen nicht. Wer niemanden hat, dem er eine Vollmacht geben möchte, schreibt eine Betreuungsverfügung; wer jemanden hat, gibt die Vollmacht.
Häufige Fragen
Reicht eine handschriftliche Vollmacht?
Für vieles ja – die Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei und wird mit der Unterschrift wirksam. Sobald Grundbuchgeschäfte im Spiel sind, verlangt das Grundbuchamt aber die öffentlich beglaubigte Form.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Wenn Sie das so festlegen, ja. Das ist sinnvoll, weil sonst zwischen Tod und Erbschein niemand handlungsfähig ist – Miete, Bestattung und laufende Verträge warten nicht.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja. Überlegen Sie dabei, ob sie einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. Einzelvertretung ist im Ernstfall schneller, gemeinsame Vertretung ist die stärkere Kontrolle.
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Vorsorgevollmacht erstellenBereiche einzeln wählbar · Schriftlich wirksam, ohne Notar · Wird nicht gespeichert
ErbKlar erzeugt eine Vollmacht in einfacher Schriftform zum Prüfen, Anpassen und Unterschreiben. Eine notariell beurkundete oder öffentlich beglaubigte Vollmacht entsteht beim Notar; dieses Dokument ersetzt sie nicht.