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Patientenverfügung erstellen

Eine Patientenverfügung wirkt nur, wenn sie konkret ist. Der Bundesgerichtshof hat Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Massnahmen“ als zu unbestimmt verworfen – wer nicht sagt, welche Behandlung in welcher Situation, hat im Ernstfall nichts geregelt. ErbKlar fragt deshalb Situation für Situation und Massnahme für Massnahme.

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Patientenverfügung erstellen

Nach § 1827 BGB · Ohne Notar wirksam · Wird nicht gespeichert

So geht es

  1. Situationen wählenFür welche Lagen soll die Verfügung gelten – Sterbeprozess, dauerhafte Bewusstlosigkeit, fortgeschrittene Demenz, schwere Hirnschädigung?
  2. Massnahmen festlegenZu jeder Situation getrennt: Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeit, Dialyse, Antibiotika. Ja, nein oder ausdrücklich offen.
  3. Ausdrucken und unterschreibenDie Patientenverfügung bedarf der Schriftform und Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Ein Notar ist nicht nötig.

Was § 1827 BGB verlangt

Eine Patientenverfügung setzt voraus, dass ein einwilligungsfähiger Volljähriger schriftlich festlegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Das Wort „bestimmte“ ist der ganze Punkt: Eine Verfügung, die nur allgemeine Wünsche äussert, bindet Ärzte und Betreuer nicht.

Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Und sie ist keine Einbahnstrasse: Wer eine Behandlung ausdrücklich WILL, kann das ebenso festlegen wie ihre Ablehnung. ErbKlar bietet zu jeder Massnahme drei Antworten an – gewünscht, abgelehnt, bewusst keine Festlegung.

Was eine Patientenverfügung nicht kann

Sie regelt Behandlungsentscheidungen, nicht Ihr Geld und nicht Ihre Verträge. Wer im Krankenhaus liegt, braucht daneben jemanden, der die Miete überweist, mit der Bank spricht und Post entgegennimmt – das leistet die Vorsorgevollmacht. Beide Dokumente gehören zusammen, und beide werden ohne Notar wirksam.

Sie ersetzt auch nicht das ärztliche Gespräch. Sinnvoll ist, die Verfügung mit der Hausärztin durchzugehen und ihre Kopie dort zu hinterlegen – im Ernstfall ist sie die Person, die zuerst gefragt wird.

Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung notariell sein?

Nein. § 1827 BGB verlangt die Schriftform und Ihre eigenhändige Unterschrift, mehr nicht. Ein Notar ist möglich, aber nicht erforderlich.

Wie oft muss ich sie erneuern?

Das Gesetz nennt keine Frist – eine Patientenverfügung wird nicht ungültig, wenn sie älter wird. Sie regelmässig durchzusehen und neu zu unterschreiben ist trotzdem sinnvoll: Es zeigt, dass sie noch Ihrem Willen entspricht.

Speichert ErbKlar mein Dokument?

Nein. Eine Patientenverfügung enthält Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. ErbKlar erzeugt sie aus Ihren Eingaben und gibt sie aus – gespeichert wird sie nicht. Was nicht gespeichert wird, kann auch nicht verloren gehen.

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Nach § 1827 BGB · Ohne Notar wirksam · Wird nicht gespeichert

ErbKlar erzeugt einen Entwurf zum Prüfen, Anpassen und Unterschreiben – keine fertige Urkunde und keine medizinische Beratung. Besprechen Sie die Festlegungen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.