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Wer erbt ohne Testament?

Ohne Testament verteilt das Gesetz den Nachlass, und es tut das nach einem strengen System: Verwandte sind in Ordnungen eingeteilt, und eine besetzte Ordnung schliesst alle folgenden vollständig aus (§ 1930 BGB). Ein einziges lebendes Kind sperrt damit Eltern, Geschwister und Grosseltern. Der Rechner zeigt für Ihre Familie jede Quote als Bruch und, wenn Sie einen Nachlasswert eintragen, den Betrag.

Ihr Ergebnis erscheint hier.

So geht es

  1. Familie eintragenEhegatte und Güterstand, lebende und vorverstorbene Kinder mit deren Kindern, Eltern und Geschwister. Mehr braucht die gesetzliche Erbfolge nicht.
  2. Quoten ablesenFür jede beteiligte Person erscheinen die Quote als Bruch und die Fundstelle im BGB. Wer durch eine vorhergehende Ordnung gesperrt ist, erscheint gar nicht erst.
  3. Prüfen, ob das so gewollt istFast immer ist es das nicht. Die fünf Fragen in der App sagen Ihnen, welche Dokumente die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall ersetzen sollten und in welcher Form.

Die Ordnungen: wer wen ausschliesst

Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge: Kinder, Enkel, Urenkel (§ 1924 Abs. 1 BGB). Kinder erben zu gleichen Teilen (Abs. 4). Ein lebendes Kind schliesst seine eigenen Kinder aus (Abs. 2) – ein Enkelkind erbt nur, wenn sein Elternteil vorverstorben ist; dann tritt es an dessen Stelle (Abs. 3). Das ist die Erbfolge nach Stämmen, und sie ist der Grund, warum die Zahl der Enkel die Quote der übrigen Kinder nicht verändert.

Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und ihre Abkömmlinge (§ 1925 Abs. 1 BGB). Leben beide Eltern, erben sie allein und zu gleichen Teilen (Abs. 2). Ist ein Elternteil vorverstorben, treten dessen Abkömmlinge – also die Geschwister – an seine Stelle; hat er keine, erbt der überlebende Elternteil allein (Abs. 3). Diese letzte Regel überrascht regelmässig: Sie führt dazu, dass ein einzelner überlebender Elternteil alles bekommt und die Grosseltern nichts.

Erben dritter Ordnung sind die Grosseltern und ihre Abkömmlinge (§ 1926 BGB). Hier wird paarweise gerechnet: Fällt ein Grosselternteil weg und hat keine Abkömmlinge, wächst sein Anteil zunächst dem anderen Teil DESSELBEN Paares zu und erst danach dem anderen Paar (Abs. 3 und 4). Wer die vier Grosseltern als eine flache Gruppe behandelt, erhält falsche Quoten.

Der Ehegatte steht neben den Ordnungen, nicht in ihnen

Der überlebende Ehegatte erbt neben Verwandten der ersten Ordnung ein Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Grosseltern die Hälfte (§ 1931 Abs. 1 Satz 1 BGB). Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich dieser Erbteil pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1371 Abs. 1 BGB), und zwar unabhängig davon, ob überhaupt ein Zugewinn erzielt wurde. Neben Kindern werden daraus die bekannten 50 %, neben Eltern 75 %.

Bei Gütertrennung gilt eine eigene Regel: Treffen der Ehegatte und ein oder zwei Kinder zusammen, erben alle zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB) – also je ein Halb beziehungsweise je ein Drittel. Ab drei Kindern greift diese Vorschrift nicht mehr, es bleibt beim Viertel. Bei genau drei Kindern ergibt die Rechnung zufällig ebenfalls ein Viertel; ab vier laufen die Ergebnisse auseinander.

Der häufigste Rechenfehler steckt in Absatz 2: Sind weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch GROSSELTERN vorhanden, erhält der Ehegatte die ganze Erbschaft. Der Wortlaut nennt die Grosseltern, nicht die dritte Ordnung. Leben also nur noch Onkel, Tanten oder Cousins, erbt der Ehegatte alles, obwohl Verwandte der dritten Ordnung vorhanden sind.

Neben dem Erbteil steht dem Ehegatten der Voraus zu: die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und die Hochzeitsgeschenke (§ 1932 BGB). Neben der ersten Ordnung nur, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt. Der Voraus ist keine Quote, sondern wird wie ein Vermächtnis behandelt – er erscheint deshalb im Rechner als Hinweis und nicht als Bruch.

Wer gar nicht erbt

Der nichteheliche Lebensgefährte hat kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteil. Ohne Testament erbt er nichts, auch nach dreissig gemeinsamen Jahren nicht, und im Erbschaftsteuerrecht steht er mit 20.000 € Freibetrag und 30 % Steuersatz in der ungünstigsten Klasse. Das ist die teuerste Lücke, die diese Rechnung sichtbar macht.

Auch Stiefkinder ohne Adoption, Schwiegerkinder und Verschwägerte erben gesetzlich nicht. Wer sie bedenken will, braucht eine Verfügung von Todes wegen. Umgekehrt gilt: Wer die gesetzliche Erbfolge für seine Familie gerade richtig findet, braucht kein Testament – das ist ein legitimes Ergebnis dieser Rechnung und kein Fehler.

Häufige Fragen

Erbt mein Ehepartner automatisch alles?

Nein, und das ist der verbreitetste Irrtum im Erbrecht. Neben Kindern erbt der Ehegatte im gesetzlichen Güterstand die Hälfte, neben Eltern oder Grosseltern drei Viertel. Alles erbt er nur, wenn weder Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung noch Grosseltern vorhanden sind (§ 1931 Abs. 2 BGB).

Erben Enkel neben ihren Eltern?

Nein. Ein lebender Abkömmling schliesst die durch ihn verwandten Abkömmlinge aus (§ 1924 Abs. 2 BGB). Ein Enkelkind erbt nur, wenn sein Elternteil vorverstorben ist – dann tritt es an dessen Stelle und teilt sich mit seinen Geschwistern den Anteil dieses Stammes (Abs. 3).

Rechnet der Rechner auch Grosseltern und Cousins?

Das Regelwerk der App rechnet die dritte Ordnung samt der paarweisen Anwachsung. Das Formular auf dieser Seite fragt die erste und zweite Ordnung ab, weil ein vollständiger Stammbaum mehr Eingabefelder braucht, als eine Seite tragen kann. Ab der vierten Ordnung rechnet ErbKlar bewusst gar nicht: Dort gilt statt der Stämme das Gradualsystem (§ 1928 Abs. 3 BGB), und eine plausibel aussehende falsche Quote wäre schlimmer als keine.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Rechner nimmt Ihre Angaben entgegen, rechnet und antwortet. Es wird nichts gespeichert und es ist kein Konto nötig.

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Quoten nach dem BGB, in Brüchen gerechnet · Ohne Anmeldung, keine Speicherung · Server in Deutschland

ErbKlar rechnet die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Sie gilt nur, soweit keine Verfügung von Todes wegen vorliegt – ein Testament oder Erbvertrag geht vor. ErbKlar bewertet keinen Nachlass und ersetzt keine Rechtsberatung.