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Berliner Testament: der Klassiker und seine zwei Fallen

Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein; die Kinder erben erst, wenn beide verstorben sind. Das schützt den überlebenden Partner – und schafft zwei Probleme, über die man vorher sprechen sollte: den Pflichtteil der Kinder beim ersten Todesfall und die Bindung des Überlebenden an das gemeinsame Testament.

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So geht es

  1. Bedarf klärenFünf Fragen zu Familienstand, Kindern, Immobilie und Unternehmen ergeben, welche Dokumente Sie wirklich brauchen und in welcher Form.
  2. Pflichtteil durchrechnenDer Rechner zeigt, was jedes Kind beim ersten Todesfall verlangen könnte. Diese Zahl ist die Grundlage jedes Gesprächs darüber.
  3. Kosten vergleichenEin gemeinschaftliches Testament löst eine 2,0-Gebühr aus. Der Kostenrechner nennt den Betrag, bevor Sie einen Termin machen.

Die Pflichtteilsfalle

Werden die Kinder beim ersten Todesfall enterbt – und genau das tut das Berliner Testament –, können sie ihren Pflichtteil verlangen: die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Das ist ein Geldanspruch gegen den überlebenden Elternteil, und er kann ihn zwingen, die Immobilie zu belasten oder zu verkaufen. Genau die Lage also, die das Testament verhindern sollte.

Wie hoch der Anspruch ist, lässt sich vorher ausrechnen. Bei einem Nachlass von 400.000 Euro, Zugewinngemeinschaft und zwei Kindern beträgt der gesetzliche Erbteil je Kind ein Viertel, der Pflichtteil also ein Achtel – 50.000 Euro je Kind. Wer diese Zahl kennt, kann darüber reden, bevor sie zum Streit wird.

Die Bindungswirkung

Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament binden nach dem Tod des Erstversterbenden: Der Überlebende kann sie nicht mehr einseitig ändern. Wer sich später neu orientiert – eine neue Partnerschaft, ein zerstrittenes Kind, ein Enkel mit besonderem Bedarf –, steht vor einem Dokument, das er selbst mit unterschrieben hat und nun nicht mehr anfassen kann.

Zu Lebzeiten beider ist der Widerruf dagegen möglich, aber förmlich: Er muss dem anderen Ehegatten gegenüber erklärt und notariell beurkundet werden. Wer das Berliner Testament wählt, sollte deshalb wissen, dass es Verbindlichkeit erzeugt – das ist sein Zweck und sein Preis zugleich.

Handschriftlich oder notariell

Ein gemeinschaftliches Testament kann handschriftlich errichtet werden: Ein Ehegatte schreibt es eigenhändig und unterschreibt, der andere unterzeichnet die gemeinschaftliche Erklärung mit (§ 2267 BGB in Verbindung mit § 2247 BGB). Ort und Datum sowie Vor- und Familienname in der Unterschrift sind Soll-Angaben (§ 2247 Abs. 2 und 3 BGB), aber jede davon erspart im Streitfall eine Beweisfrage. Ausgedruckt ist ein Testament dagegen formunwirksam. Das kostet nichts. Die notarielle Beurkundung kostet eine 2,0-Gebühr nach KV 21100 GNotKG, bei 300.000 Euro Geschäftswert also 1.270 Euro, auf die das Notariat noch die Umsatzsteuer berechnet. Sie spart aber später in der Regel den Erbschein und schliesst Formfehler aus.

Formfehler sind der Grund, warum die Rechnung nicht so einfach ist, wie sie aussieht: Ein handschriftliches Testament, das im Nachlassverfahren scheitert, kostet mehr als jede Beurkundung. Wer eine Immobilie, ein Unternehmen oder eine Patchwork-Konstellation hat, sollte den Notar nicht als Kostenpunkt, sondern als Versicherung sehen.

Häufige Fragen

Können auch unverheiratete Paare ein Berliner Testament machen?

Nein. Ein gemeinschaftliches Testament ist Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Unverheiratete Paare brauchen zwei Einzeltestamente oder einen Erbvertrag – und sie brauchen sie dringend, weil der Partner ohne Testament gar nichts erbt.

Kann ich das Berliner Testament später ändern?

Zu Lebzeiten beider ja, aber der Widerruf muss dem anderen gegenüber notariell beurkundet erklärt werden. Nach dem Tod des Erstversterbenden ist der Überlebende an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden.

Wie verhindere ich, dass die Kinder den Pflichtteil fordern?

Verhindern lässt er sich nicht – er ist ein gesetzlicher Anspruch. Üblich sind Pflichtteilsstrafklauseln, die dem Kind beim zweiten Erbfall Nachteile androhen, und Pflichtteilsverzichte, die notariell beurkundet werden müssen. Beides gehört in ein Beratungsgespräch.

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ErbKlar rechnet Quoten und Gebühren und sagt zu jedem Dokument die nötige Form. Es prüft kein Testament und ersetzt keine Rechtsberatung – bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork-Familien gehört die Gestaltung in fachkundige Hände.