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Nachlassverzeichnis erstellen

Fast jede Entscheidung nach einem Todesfall hängt an einer einzigen Zahl: Was bleibt übrig, wenn man die Schulden abzieht? Sie entscheidet über die Ausschlagung, sie ist die Grundlage des Pflichtteils, und sie ist der Geschäftswert für den Erbschein. ErbKlar stellt beide Seiten gegenüber und rechnet den Saldo.

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So geht es

  1. Vermögen erfassenImmobilien, Konten, Wertpapiere, Fahrzeuge, Hausrat, Forderungen, Beteiligungen – mit dem Wert, den Sie kennen oder schätzen.
  2. Schulden erfassenGrundschulden, Kredite, offene Steuern, laufende Rechnungen, Bestattungskosten und Bürgschaften. Auch solche, aus denen noch nichts fällig ist.
  3. Saldo ablesenDie Aufstellung rechnet Aktiva minus Passiva. Erst wenn auf beiden Seiten etwas steht, gilt das Ergebnis als belastbar – eine leere Liste ergibt keine Auskunft.
  4. Ausdrucken und weitergebenDie Druckansicht ist als Arbeitsblatt für Bank, Nachlassgericht, Steuerberatung oder Miterben gebaut und nennt die Herkunft der Zahlen.

Warum die Reihenfolge wichtig ist

Die Ausschlagungsfrist läuft ab Kenntnis, nicht ab dem Tag, an dem der Nachlass durchschaut ist (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sechs Wochen sind kurz. Deshalb beginnt die Arbeit nicht mit der Entscheidung, sondern mit der Aufstellung: Bankauszüge anfordern, Post sichten, Verträge sammeln, Bürgschaften erfragen. Was am Ende in der Liste steht, beantwortet die Frage – vorher beantwortet sie niemand.

Bürgschaften und Mithaftungen sind der Posten, den man übersieht, weil aus ihnen noch nichts fällig ist. Sie gehören trotzdem in die Aufstellung: Eine Bürgschaft über 80.000 Euro kann einen scheinbar positiven Nachlass umdrehen.

Was diese Aufstellung nicht ist

Sie ist ein Arbeitsblatt, kein notarielles Nachlassverzeichnis. Ein Pflichtteilsberechtigter, der nicht Erbe ist, kann vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen und darauf bestehen, dass ein Notar oder eine Behörde das Verzeichnis aufnimmt; die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 BGB). Das ist ein anderes Dokument mit anderer Beweiskraft.

ErbKlar bewertet auch nichts. Was ein Haus, ein Betrieb oder eine Sammlung wert ist, sagt der Erbe – die Software rechnet mit dieser Zahl und schreibt in die Druckansicht, dass sie von ihm stammt. Bei Immobilien und Unternehmen ist eine fachkundige Bewertung ohnehin nötig, spätestens für das Finanzamt.

Häufige Fragen

Muss ich ein Nachlassverzeichnis erstellen?

Nicht von sich aus. Verlangen kann es aber ein Pflichtteilsberechtigter (§ 2314 BGB), und das Nachlassgericht kann auf Antrag eines Gläubigers eine Inventarfrist setzen. Unabhängig davon brauchen Sie die Zahlen selbst – für die Entscheidung über die Ausschlagung.

Was zählt zu den Nachlassverbindlichkeiten?

Die Schulden des Erblassers und die Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall entstehen – dazu gehören auch die Kosten der Bestattung, die der Erbe zu tragen hat (§ 1968 BGB), sowie Vermächtnisse und Auflagen aus dem Testament.

Kann ich die Aufstellung weitergeben?

Ja, dafür ist die Druckansicht gebaut. Sie nennt den Erbfall im Kopf und im Fuss, woher die Zahlen stammen – dass es Angaben des Erben sind und keine Bewertung durch eine Software.

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ErbKlar rechnet mit den Werten, die Sie eintragen, und bewertet keinen Nachlassgegenstand. Die Aufstellung ist ein Arbeitsblatt und ersetzt kein notarielles Nachlassverzeichnis und keine Rechts- oder Steuerberatung.