Pflichtteil berechnen
Der Pflichtteil ist die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Um ihn zu beziffern, braucht es zuerst die gesetzliche Quote – und die hängt an Familienstand, Güterstand, Kinderzahl und daran, ob die Eltern des Erblassers noch leben. Der Rechner zeigt beides nebeneinander, ohne Konto und ohne Speicherung.
Nur für die Verjährung. Sie läuft drei Jahre, beginnt aber erst mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie es erfahren haben (§ 195, § 199 Abs. 1 BGB).
Ihr Ergebnis erscheint hier.
So geht es
- Familie eintragenFamilienstand, Güterstand, Zahl der Kinder und ob die Eltern des Erblassers noch leben. Mehr braucht die gesetzliche Erbfolge nicht.
- Quoten ablesenFür jede beteiligte Person erscheinen der gesetzliche Erbteil, der Pflichtteil als Bruch und – wenn Sie einen Nachlasswert eintragen – der Betrag in Euro.
- Nachlass beziffernDer Pflichtteil rechnet gegen den Netto-Nachlass. Die App stellt dafür Vermögen und Schulden gegenüber und rechnet den Saldo aus.
Was der Rechner rechnet – und was nicht
Gerechnet wird in Brüchen, damit nichts gerundet wird: gesetzliche Erbquote nach §§ 1924, 1925, 1931 BGB, beim Ehegatten samt der pauschalen Erhöhung um ein Viertel im gesetzlichen Güterstand (§ 1371 Abs. 1 BGB). Der Pflichtteil ist davon die Hälfte (§ 2303 BGB). Für die Quote zählen auch diejenigen mit, die durch Testament ausgeschlossen wurden oder ausgeschlagen haben (§ 2310 BGB) – wer enterbt, vergrössert damit die Anteile der Übrigen nicht.
Beim enterbten Ehegatten stehen zwei Zahlen nebeneinander: der grosse Pflichtteil aus dem erhöhten Erbteil und der kleine Pflichtteil aus dem nicht erhöhten, dafür mit konkretem Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 und 3 BGB). Welcher Weg mehr einbringt, hängt am tatsächlich erzielten Zugewinn. Diese Zahl kennt niemand ausser den Eheleuten selbst, und ErbKlar entscheidet deshalb nicht, sondern zeigt beide.
Nicht berücksichtigt sind Schenkungen der letzten zehn Jahre. Sie können den Pflichtteil über den Ergänzungsanspruch nach § 2325 BGB erhöhen: Eine Schenkung im letzten Jahr vor dem Erbfall zählt voll, danach je Jahr um ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren gar nicht mehr (§ 2325 Abs. 3 BGB). Bei einer Schenkung an den Ehegatten beginnt diese Frist erst mit der Auflösung der Ehe – bestand sie bis zum Tod, schmilzt nichts ab.
Der Pflichtteil ist Geld, kein Anteil am Nachlass
Wer den Pflichtteil verlangt, wird nicht Miterbe. Er hat einen Zahlungsanspruch gegen die Erben und kann über einzelne Gegenstände nicht bestimmen – nicht über das Haus, nicht über den Schmuck der Mutter. Das ist der häufigste Irrtum in dieser Sache und der Grund, warum Pflichtteilsstreitigkeiten oft an falschen Erwartungen scheitern.
Um den Anspruch zu beziffern, braucht der Pflichtteilsberechtigte den Bestand des Nachlasses. Ist er nicht Erbe, kann er vom Erben Auskunft verlangen, bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen werden und verlangen, dass ein Notar es aufnimmt; die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 BGB). Eine Frist für die Auskunft nennt das Gesetz nicht.
Wann der Anspruch verjährt
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der regelmässigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den Umständen und der Person des Schuldners erfahren hat (§ 199 Abs. 1 BGB). Wer im März 2026 vom Erbfall und seiner Enterbung erfährt, hat also bis zum 31. Dezember 2029 Zeit.
Der oft zitierte § 2332 BGB enthält seit der Erbrechtsreform 2010 keine eigene Verjährungsfrist mehr. Wer ihn dafür anführt, nennt eine Norm, die das nicht mehr regelt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil genau?
Er beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ein Kind, das gesetzlich zu einem Viertel erben würde, hat also einen Pflichtteil von einem Achtel des Netto-Nachlasses.
Wer ist überhaupt pflichtteilsberechtigt?
Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers (§ 2303 BGB). Geschwister und unverheiratete Partner sind es nicht – ein unverheirateter Partner erbt ohne Testament gar nichts und hat auch keinen Pflichtteil.
Zählen Schenkungen mit?
Über den Ergänzungsanspruch nach § 2325 BGB, und zwar abschmelzend: im letzten Jahr vor dem Erbfall voll, danach je Jahr um ein Zehntel weniger, nach zehn Jahren nicht mehr. Bei Schenkungen an den Ehegatten läuft die Frist erst ab Auflösung der Ehe. Der Rechner auf dieser Seite bezieht Schenkungen nicht ein.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Der Rechner nimmt Ihre Zahlen entgegen, rechnet und antwortet. Es wird nichts gespeichert und es ist kein Konto nötig.
Alle Funktionen inklusive. Keine Kreditkarte.
Nachlass in der App aufstellenQuoten nach BGB, Freibeträge nach § 16 ErbStG · Ohne Anmeldung, keine Speicherung · Server in Deutschland
ErbKlar rechnet die gesetzlichen Quoten nach dem BGB und nennt die Freibeträge nach § 16 ErbStG. Dieser Rechner ermittelt keine Erbschaftsteuer – dafür gibt es die Seite „Erbschaftsteuer berechnen“. Bewertet wird nichts; das ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.