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Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar? Die Gebühren nach GNotKG

Vorsorge · 5. August 2026 · 7 Min. Lesezeit · ErbKlar Redaktion

Auf die Frage, was eine Vorsorgevollmacht beim Notar kostet, folgt meist eine Preisspanne und keine Herleitung. Dabei ist der Betrag nachrechenbar: Die Gebühr steht im Gerichts- und Notarkostengesetz, sie hängt allein vom Geschäftswert ab, und der darf nach § 98 Abs. 3 GNotKG die Hälfte Ihres Vermögens nicht übersteigen. Dieser Beitrag rechnet die Positionen einzeln durch und zeigt die beiden günstigeren Wege.

Der Preis steht im Gesetz, nicht im Angebot

Notariate zu vergleichen lohnt sich nicht. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO ist der Notar verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben; Erlass oder Ermäßigung sind nur bei außergewöhnlichen Umständen und mit Zustimmung der Notarkammer zulässig.

Woher die Zahl kommt, regelt das GNotKG: Nach § 3 Abs. 1 richten sich die Gebühren nach dem Geschäftswert, nach § 34 Abs. 1 und 3 werden sie aus Tabelle B der Anlage 2 abgelesen.

Wenig Einkommen, kein Ausschluss

§ 17 Abs. 2 BNotO verpflichtet den Notar, Beteiligten, denen nach der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe zu bewilligen wäre, seine Urkundstätigkeit vorläufig gebührenfrei oder gegen Monatsraten zu gewähren. Amtspflicht, keine Kulanz.

Der Geschäftswert: höchstens die Hälfte Ihres Vermögens

Die Vorsorgevollmacht ist im Kostenrecht eine allgemeine Vollmacht. § 98 Abs. 3 GNotKG: Der Geschäftswert ist nach billigem Ermessen zu bestimmen, darf die Hälfte des Vermögens des Auftraggebers nicht übersteigen und beträgt ohne genügende Anhaltspunkte 5.000 €. Absatz 4 deckelt ihn auf 1 Million Euro.

Innerhalb dieser Grenze entscheidet das Notariat; das Kostenbeispiel der Bundesnotarkammer setzt 30 bis 50 % des Vermögens an. Für das Beurkundungsverfahren fällt eine 1,0-Gebühr an, mindestens 60,00 € (Nummer 21200 KV GNotKG).

Tabelle B des GNotKG: Beurkundung und Beglaubigung im Vergleich
Geschäftswert bis1,0-Gebühr (Nr. 21200 KV)0,2-Gebühr (Nr. 25100 KV)
5.000 €45,00 €20,00 € (Mindestbetrag)
25.000 €115,00 €23,00 €
50.000 €165,00 €33,00 €
155.000 €354,00 €70,00 € (Höchstbetrag)
1.000.000 €1.735,00 €70,00 € (Höchstbetrag)

Die mittlere Spalte steht so in Anlage 2 zum GNotKG. Die rechte ist daraus gerechnet: Nummer 25100 KV GNotKG bestimmt für die Beglaubigung einer Unterschrift 0,2, mindestens 20,00 €, höchstens 70,00 €.

Die Rechnung Position für Position

  1. Vermögen benennen Immobilien, Konten, Wertpapiere, Beteiligungen.
  2. Geschäftswert bestimmen Höchstens die Hälfte des Vermögens, in allen Fällen höchstens 1 Million Euro (§ 98 Abs. 3 und 4 GNotKG).
  3. Gebühr ablesen 1,0 aus Tabelle B, mindestens 60,00 € (Nr. 21200 KV). Bei bloßer Beglaubigung 0,2, höchstens 70,00 € (Nr. 25100 KV).
  4. Auslagen und Steuer addieren Pauschale 20 % der Gebühren, höchstens 20,00 € (Nr. 32005 KV), Umsatzsteuer (Nr. 32014 KV).
Vier Schritte von Ihrem Vermögen zur Notarrechnung

Was enthalten ist, wird unterschätzt: Nach Vorbemerkung 2.1 Abs. 1 des Kostenverzeichnisses entsteht die Gebühr für Vorbereitung und Durchführung der Beurkundung einschließlich der Beschaffung der Information. Kürzer gesagt, und so sagt es die Bundesnotarkammer: Beratung und Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten.

Nachprüfbar ist das: § 19 GNotKG erlaubt die Forderung nur aufgrund einer Berechnung in Textform, die Geschäftswert, Nummern des Kostenverzeichnisses und Einzelbeträge nennt.

Drei Wege, drei Preise

Beurkundung
  • 1,0 aus dem Geschäftswert, mindestens 60,00 € (Nr. 21200 KV)
  • Beratung und Entwurf inklusive
Teuerster Weg, einzige notarielle Niederschrift.
Beglaubigung beim Notar
  • 0,2, mindestens 20,00 €, höchstens 70,00 € (Nr. 25100 KV)
  • Geprüft wird die Unterschrift, nicht der Text
Günstig nur mit mitgebrachtem Text.
Betreuungsbehörde
  • 10,00 € je Beglaubigung (§ 7 Abs. 3 BtOG)
  • Nur für Betreuungsverfügungen und Vollmachten gegen eine Betreuerbestellung (§ 7 Abs. 1 BtOG)
Billigster Weg, aber nicht notariell.
Beurkundung, notarielle Beglaubigung, Betreuungsbehörde

Die Falle steckt in der Mitte: Wer im Notariat entwerfen lässt, zahlt nicht 70,00 €, sondern die Entwurfsgebühr nach Nummer 24101 KV GNotKG, 0,3 bis 1,0 und mindestens 60,00 €; die Beglaubigung darunter ist dann kostenlos (Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2 KV GNotKG). Die dritte Spalte hat eine Grenze, die auf keiner Preisliste steht: § 129 Abs. 1 Nr. 1 BGB verlangt für die öffentliche Beglaubigung einen Notar.

Wann die notarielle Form wirklich nötig ist

Keine Vorschrift verpflichtet Sie zu einer Vorsorgevollmacht, und keine verlangt dafür allgemein den Notar. Drei Ebenen sind zu trennen:

Die Gegenrechnung: Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Nummer 11101 KV GNotKG sieht je angefangenem Kalenderjahr 11,50 € pro angefangene 5.000 € des zu berücksichtigenden Vermögens vor, mindestens 230,00 €, von der betroffenen Person erhoben nur nach Maßgabe des § 1880 Abs. 2 BGB. Die Notargebühr fällt einmal an, die Jahresgebühr jedes Jahr.

Ein Fall mit Zahlen

Frau K., 71, besitzt eine Eigentumswohnung im Wert von 240.000 € und 60.000 € Erspartes, ohne Verbindlichkeiten. Bei 300.000 € Vermögen liegt die Obergrenze des § 98 Abs. 3 GNotKG bei 150.000 €, die Spanne der Bundesnotarkammer bei 90.000 bis 150.000 €.

Beurkundung der Vollmacht von Frau K., beide Enden der Spanne
PositionWert 90.000 €Wert 150.000 €
1,0-Gebühr, Nr. 21200 KV246,00 €354,00 €
Pauschale, Nr. 32005 KV20,00 €20,00 €
Umsatzsteuer 19 %, Nr. 32014 KV50,54 €71,06 €
Summe316,54 €445,06 €

Rund 317 € bis 445 €. Mit bloß beglaubigter Unterschrift wären es 49,20 € bzw. 70,00 €, weil der Höchstbetrag greift. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister reicht das Notariat nach Nummer 32015 KV GNotKG weiter, im Kostenbeispiel der Bundesnotarkammer mit 11,00 €; bei Selbstregistrierung online 20,50 € (Vorsorgeordner aufbewahren).

Vor der Gebührenfrage steht die Formfrage. ErbKlar beantwortet sie über fünf Fragen zu Familienstand, Kindern, Immobilieneigentum, Unternehmensbeteiligung und Teillösungen: Bei Immobilieneigentum weist die App die Vorsorge- und Generalvollmacht als notariell erforderlich oder empfohlen aus, sonst als schriftlich möglich und notariell sicherer. Vorsorge Basis kostet einmalig 14,90 €, Vorsorge Notariell 99 € zuzüglich Notarkosten.

Was ErbKlar nicht tut: die Notargebühr berechnen oder drücken. Sie wird unverändert weitergereicht, weil § 17 Abs. 1 BNotO nichts anderes zulässt. Vollmacht oder Betreuung sortiert Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Häufige Fragen

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Beurkundung kostet 1,0 aus dem Geschäftswert, mindestens 60,00 € (Nummer 21200 KV GNotKG). Der Geschäftswert darf die Hälfte Ihres Vermögens nicht übersteigen, höchstens 1 Million Euro (§ 98 GNotKG). Tabelle B ergibt 165,00 € bei 50.000 € und 354,00 € bei 155.000 €, dazu Auslagen und Umsatzsteuer.

Kann ich Notarkosten verhandeln oder Notare vergleichen?

Nein. § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO verpflichtet den Notar, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben; Erlass oder Ermäßigung sind nur bei außergewöhnlichen Umständen und mit Zustimmung der Notarkammer zulässig. Wer nach der Zivilprozessordnung Prozesskostenhilfe bekäme, hat nach § 17 Abs. 2 BNotO Anspruch auf vorläufig gebührenfreie Urkundstätigkeit oder Monatsraten.

Ist die Unterschriftsbeglaubigung billiger als die Beurkundung?

Ja, wenn Sie den Text mitbringen: 0,2, mindestens 20,00 € und höchstens 70,00 € (Nummer 25100 KV GNotKG). Fertigt das Notariat den Entwurf, greift Nummer 24101 KV GNotKG mit 0,3 bis 1,0 und mindestens 60,00 €; die Beglaubigung darunter ist dann gebührenfrei (Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2 KV GNotKG).

Was kostet die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde?

10,00 € je Beglaubigung, ohne gesonderte Auslagen (§ 7 Abs. 3 BtOG); die Länder können abweichen. Erfasst sind Betreuungsverfügungen und Vollmachten, die eine Betreuerbestellung vermeiden sollen (§ 7 Abs. 1 BtOG). Für das Grundbuch reicht das nicht: § 129 Abs. 1 Nr. 1 BGB verlangt für die öffentliche Beglaubigung einen Notar.

Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst

Die Notargebühr für eine Vorsorgevollmacht ist eine Rechenaufgabe, keine Verhandlungssache: 1,0 aus dem Geschäftswert, mindestens 60,00 € (Nummer 21200 KV GNotKG). Der Geschäftswert wird nach billigem Ermessen bestimmt, darf die Hälfte Ihres Vermögens nicht übersteigen und liegt höchstens bei 1 Million Euro (§ 98 Abs. 3 und 4 GNotKG). Aus Tabelle B folgen 165,00 € bei 50.000 €, 354,00 € bei 155.000 € und 1.735,00 € bei 1 Million Euro, dazu die Pauschale nach Nummer 32005 KV und die Umsatzsteuer (Nummer 32014 KV).

Günstiger geht es auf zwei Wegen. Die notarielle Unterschriftsbeglaubigung kostet 0,2, mindestens 20,00 € und höchstens 70,00 € (Nummer 25100 KV GNotKG), aber nur mit mitgebrachtem Text: Entwirft das Notariat, greift Nummer 24101 KV GNotKG mit mindestens 60,00 €. Die Betreuungsbehörde beglaubigt für 10,00 € (§ 7 Abs. 3 BtOG), allerdings nicht notariell. Verpflichtet ist niemand zu einer Vorsorgevollmacht; § 1820 Abs. 2 BGB verlangt nur Schriftform. Ins Notariat führt in der Praxis das Grundbuch (§ 29 Abs. 1 Satz 1 GBO).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an Notar, Anwalt oder Steuerberater.

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