Vorsorgevollmacht: Warum „schriftlich" manchmal nicht reicht
30. Juli 2026 · ErbKlar RedaktionEine handschriftliche Vorsorgevollmacht ist für den Alltag Gold wert: Kontozugriff, Verträge, Behördengänge. Aber es gibt eine Situation, in der sie regelmäßig scheitert — und das ist ausgerechnet die teuerste.
Sobald Grundstücksgeschäfte im Spiel sind, verlangen Grundbuchämter eine notariell beglaubigte Vollmacht. Ohne sie lässt sich im Ernstfall keine Immobilie verkaufen, belasten oder verwalten — etwa wenn Pflegekosten finanziert werden müssen. Auch viele Banken verlangen bei größeren Vermögensverschiebungen die notarielle Form.
Die Konsequenz: Wer eine Immobilie besitzt, sollte die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Das kostet überschaubare Gebühren und verhindert, dass im Ernstfall das Betreuungsgericht entscheidet.
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