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Berliner Testament: Für wen es passt — und für wen nicht

30. Juli 2026 · ErbKlar Redaktion

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein; die Kinder erben erst nach dem zweiten Todesfall. Es ist handschriftlich möglich und in zwei Sätzen formuliert — deshalb ist es so beliebt.

Die Stärken: Der länger lebende Partner ist sofort abgesichert, kein Pflichtteils-Streit im ersten Erbfall, und das Vermögen bleibt ungeteilt. Die Schwächen: Es ist bindend — einseitig ändern kann es niemand mehr. Und bei größeren Vermögen kann die doppelte Besteuerung im zweiten Erbfall teuer werden, weil der Freibetrag des ersten Verstorbenen verfällt.

Wann es passt: Ehepaare mit gemeinsamen Kindern und überschaubarem Vermögen. Wann nicht: Patchwork-Familien, Unternehmensbeteiligungen oder Vermögen deutlich über den Freibeträgen — dann gehört die Gestaltung in professionelle Hände.

ErbKlar empfiehlt das Berliner Testament genau dann, wenn Familienstand und Konstellation dazu passen — und warnt vor den Alternativen, die Sie kennen sollten.

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